Bürgerflohmarkt 2024 + Flohmarktordnung!
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- Kategorie: Blog
- Veröffentlicht: Dienstag, 17. May 2022 13:49
- Geschrieben von Bullo
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Rethener Bürgerflohmarkt am 07.09.2024
Der Rethener Bürgerflohmarkt!
Buche einen Stand, dekoriere auf deinem mitgebrachten Tischchen einfach deine kleinen Schätze und gebe ihnen die Chance auf ein neues Leben. Und das Schöne daran, du kannst damit auch noch ein wenig Futter für das Sparschwein erwirtschaften!
Nebenbei kannst du noch viele andere Menschen kennen lernen und den Samstag mit einem Kaltgetränk und einer leckeren Bratwurst, die wir vor Ort anbieten, kulinarisch bereichern.
Also aufauf, zum Rethener Bürgerflohmarkt!
Am 07.09.2024 für nur 5 Euro Standgebühr einen Dreimeter-Stand auf der Thiestraße, zwischen der Bernhardt-Ehlers Straße und dem Steinweg, oder auf dem Kirchgelände aufbauen und eure abgeliebten Stücke anbieten!
Es wird zusätzlich ein Pfand von 5 Euro erhoben, der beim Verlassen des sauberen Standplatzes zurückgezahlt wird.
Der linke Teil des Kirchgeländes wird diesen Tag als Kinderwiese dienen. Hier können Kinder bis zum Alter von 12 Jahren kostenlos eine Decke ausbreiten und ihr kleinen Schätze, die sie nicht mehr benötigen neuen Besitzern anbieten.
Der Aufbau beginnt ab 10 Uhr und sollte bis 11.15 Uhr abgeschlossen sein, da der offizielle Flohmarkt um 11.30 Uhr beginnt!
Der Abbau startet dann um 16.30 Uhr.
Um vorab einen tollen, reibungslosen Tag organisieren zu können, müsst Ihr euren Stand ab dem 12.08.2024 unter der Mailadresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
anmelden.
Unter dieser Adresse beantworten wir natürlich auch alle Fragen, die noch aufkommen sollten.
Eine offene Toilettenanlage steht selbstverständlich zur Verfügung.
Bitte beachtet bitte sorgfältig die Flohmarktordnung, damit keine Probleme oder gar rechtliche Unwägbarkeiten aufkommen!
Der Rethen Rockt Bürgerflohmarkt, ein toller Tag für die gesamte Familie, im Kerne unseres schönen Rethen/Leine.
Für das leibliche Wohl zu fairen Preisen, ist gesorgt.
Flohmarktordnung --> download als PDF
Stand: August 2024
I. Der Flohmarkt
Der Bürgerflohmarkt ist eine Privatveranstaltung.
Verantwortlich der Stadt Laatzen gegenüber ist der
Verein Rethen Rockt.
II. Zeit und Ort des Flohmarktes
1.Zeit
Der Flohmarkt findet am Samstag, den 07.09.2024 statt,
Aufbau und Standvergabe: 10:00 Uhr – 11:15 Uhr
Verkauf:11.30 Uhr – 16:30 Uhr
Abbau: 16:30 Uhr – 17:30 Uhr
Die Verkaufstische müssen spätestens bis 11:15 Uhr mit der Verkaufsware bestückt werden, ansonsten kann die Flohmarktaufsicht den Platz anderweitig vergeben. Ab 16:30 Uhr Abbau (bis spätestens 17:15 Uhr). In der übrigen Zeit darf weder auf- noch abgebaut werden. Es liegt im Ermessen des Veranstalters von diesen Zeiten aus wichtigen Gründen, z.B. Wetter, abzuweichen.
2.Ort
Der Flohmarkt findet in der Thiestraße, in 30880 Laatzen statt. Hierbei wird ein Teil der Straße und das Gelände der St.-Petri-Kirchengemeinde Rethen genutzt.
3. Be- und Entladung
Das Be- und Entladen erfolgt über die Thiestraße und ist nur in den o.g Zeitfenstern gestattet. Die Thiestraße kann nicht mit dem Auto befahren werden, darum sind Handkarren zur Standbestückung von Vorteil.
III. Erlaubte Tätigkeiten
1.Gestattet ist der Verkauf von
a) Trödel
b) gebrauchten Gegenständen
c) kunstgewerblichen Gegenständen
d) Sammelobjekten
2. Gestattet sind ferner Tätigkeiten, die der Unterhaltung oder Belustigung des Publikums dienen. Darbietungen mit elektroakustischen Verstärkern bedürfen einer Erlaubnis durch den Veranstalter.
3. Gestattet werden kann der gewerbsmäßige Verkauf von
a) Waren die dem Verzehr (z.B. Getränke, Würstchen, Eis, Süßigkeiten) oder
b) der Unterhaltung oder Belustigung (z.B. Luftballons, geringwertiges Spielzeug) dienen
4. Das Aufstellen von Informationsständen und das Verteilen von Flugblättern ist nur mit Genehmigung des Veranstalters gestattet.
Nicht erlaubter Verkauf
Nicht gestattet ist der Verkauf folgender Waren und Gegenstände
a) original verpackte Waren und anderweitig erkennbare Neuwaren
b) Waren, die noch vollkommen ungebraucht sind
c) Waren gleicher Gattung in größerem Umfang; d.h. mehr als 10 Gegenstände völlig gleicher Art (z.B. mehr als 10 Handy-Taschen, o.ä.), ausgenommen sind anerkannte Sammler-Waren, wie Sammeltassen, Bücher, Gläser, Briefmarken, usw.
d) pornographische Produkte und Publikationen
e) Waren mit NS-Symbolen oder kriegsverherrlichende Publikationen
f) Publikationen politischer Parteien
g) Waffen aller Art, auch Deko-Waffen und Imitationen
h) Lebensmittel und Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs ( z.B Waschmittel, Kosmetik usw. )
i) lebende oder tote Tiere
j) alle Gegenstände, die aus gesetzlichen Gründen unter Verkaufsverbote fallen.
Die vom Veranstalter beauftragten Personen können darüber hinaus jederzeit durch Weisung den Verkauf eines oder mehrerer Gegenstände verbieten
Hinweis:
Der Flohmarktveranstalter empfiehlt, bei Verkauf von hochwertiger Ware einen Eigentumsnachweis vorzuhalten oder einen Kaufvertrag mit dem Käufer abzuschließen.
IV. Zulassung zum Flohmarkt
1.
Die Benutzung des Flohmarktes ist jedermann gestattet, der in 30880 Laatzen, Ortsteil Rethen/Leine wohnhaft ist und eine nach III. erlaubte Tätigkeit ausübt, sofern Platz vorhanden ist. Eine besondere Erlaubnis ist in der Regel nicht erforderlich. Es wird eine Standgebühr von 5 Euro erhoben, diese wird vom Veranstalter festgesetzt. Der Standbetreiber erhält hierüber eine Wertmarke oder Quittung, die nicht übertragbar ist. Für Kinder bis 12 Jahre wird es eine gesonderte Verkaufsfläche (Wiese) geben. Hierbei sollte der Verkaufsbereich nicht die Größe einer Decke überschreiten. Für Kinder bis 12 Jahr fällt keine Standgebühr an.
2.
Nach III. erlaubte Tätigkeiten durch deren Ausübung andere Flohmarktbenutzer, Besucher oder Anwohner des Flohmarktgeländes in besonderem Maße behindert oder belästigt werden können (z.B. Darbietung unter Verwendung von elektroakustischen Verstärkern, sonstige mit besonderem Lärm verbundene Tätigkeiten), bedürfen einer vorherigen Erlaubnis des Veranstalters
V. Benutzung und Besuch des Flohmarktes
1.
Durch jeden einzelnen Verkaufsstand sollte die Frontlänge der Verkaufsfläche von 3 Metern nicht überschritten werden. Die Verkaufsfläche ist durch den Standnutzer selbst zu stellen.
2.
Sollten Sie nicht in Rethen Wohnhaft sein, können wir Sie gerne auf die Warteliste setzten. Ab dem 02.09.2024 werden wir nicht beanspruchte Verkaufsplätze auch an nicht Rethener Bürger vergeben. Bitte geben Sie in Ihrer Anmeldung an, ob Sie in Rethen wohnhaft sind.
3.
Jeder Flohmarktbenutzer muss den von ihm benutzen Platz in unbeschädigtem und sauberen Zustand zurücklassen. Sollte der Platz nicht in sauberem Zustand verlassen werden, stellen wir dem Standinhaber die Reinigungskosten in Rechnung. Der Veranstalter verlangt ein Pfand in Höhe von 5 Euro, welcher bei Flohmarktende zurückgegeben wird.
Pfand und Standgebühr werden durch die Flohmarktbenutzer am Eingang (gekennzeichneter Stand) fällig und entrichtet.
Es ist nicht gestattet
a) Gehwegbefestigungen, Mauern, Gitter, Masten, Beleuchtungskörper, Bäume oder Sträucher durch Keile, Nägel, Schrauben, Draht, Klebstoff, Farbe oder auf andere Weise zu beschädigen.
b) Zettel und Plakate anzukleben.
c) Gegenstände in den angrenzenden Bach zu werfen.
d) offenes Feuer zu entzünden.
e) Grünflächen mit Fahrzeugen zu befahren.
f) Hunde sind an der Leine zu führen.
g) der Betrieb von Generatoren bedarf der Genehmigung. Diese ist jederzeit widerruflich.
VI. Verhalten auf dem Flohmarkt, Zuwiderhandlungen
1. Die Bestimmung dieser „Flohmarktordnung“ sind von allen Flohmarktbenutzern und ‐Besuchern im Interesse am Fortbestand des Flohmarktes zu beachten und einzuhalten.
2. Zuwiderhandlungen werden dem Flohmarktveranstalter gemeldet.
Dieser ist berechtigt:
a) Personen die erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen Bestimmungen dieser Flohmarktordnung verstoßen, von der Benutzung oder dem Besuch des Flohmarktes auszuschließen.
b) Personen, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stören, vom Flohmarktgelände zu verweisen.
3. Gegebenenfalls treffen die Polizei oder die zuständigen Dienststellen der Stadt die erforderlichen Maßnahmen.
4. Mit der Teilnahme am Flohmarkt erklären sich die Teilnehmer mit diesen
Bedingungen einverstanden und auch damit, sich jederzeit gegenüber den vom Veranstalter beauftragten Personen auszuweisen.
VII. Haftung
Die Flohmarktbenutzer haften für alle bei der Benutzung des Flohmarktes entstehenden Schäden, die von ihnen verursacht werden.
Der Veranstalter des Flohmarktes:
Rethen Rockt
Sonnenweg 13
30880 Laatzen
www.rethenrockt.de
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